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   VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14   

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https://dejure.org/2014,37735
VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14 (https://dejure.org/2014,37735)
VK Bund, Entscheidung vom 24.09.2014 - VK 2-67/14 (https://dejure.org/2014,37735)
VK Bund, Entscheidung vom 24. September 2014 - VK 2-67/14 (https://dejure.org/2014,37735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe Rahmenvereinbarung von Mobilfunkleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei Einsatz besserer Technik: Auftraggeber kann gleichbleibende Preise fordern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2015, 311
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Auszug aus VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14
    Allerdings reicht die Erkenntnis im tatsächlichen Sinne nicht aus, hinzukommen muss vielmehr eine rechtliche Erkenntnis im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre dahin, dass gleichzeitig ein vergaberechtswidriges Verhalten vorliegen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2014 - VII-Verg 26/13).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14
    Unabhängig davon, inwieweit dem in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB normierten Kriterium der "Unverzüglichkeit" angesichts einer möglichen Unbestimmtheit dieser zeitlichen Vorgabe noch eine Bedeutung zukommen kann (grundlegend zu dieser Thematik Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28. Januar 2010 - Rs. C-406/08), ist diese Rüge jedenfalls tragfähig, soweit sich die ASt konkret gegen die Bg und deren fristgerechte Leistungsfähigkeit wendet.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14
    Die Vorgabe der Ag ist in der Sache nicht zu beanstanden, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit der Kalkulation (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 54/11, sowie Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 91/11) noch unter dem Gesichtspunkt einer Bevorzugung der Bg:.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 91/11

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die

    Auszug aus VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14
    Die Vorgabe der Ag ist in der Sache nicht zu beanstanden, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit der Kalkulation (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 54/11, sowie Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 91/11) noch unter dem Gesichtspunkt einer Bevorzugung der Bg:.
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

    Ein Auftraggeber ist nicht gehalten, grundsätzlich sachgerechte Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass bestehende Wettbewerbsvorteile ausgeglichen oder nivelliert werden (BKartA, Beschluss vom 24. September 2014 - VK 2 - 67/14, juris Rn. 100).
  • OLG Celle, 02.02.2021 - 13 Verg 8/20

    Auch die Gewichtung der Unterkriterien ist bekannt zu machen!

    Ein Auftraggeber ist nicht gehalten, grundsätzlich sachgerechte Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass bestehende Wettbewerbsvorteile ausgeglichen oder nivelliert werden (VK Bund, Beschluss vom 24. September 2014 - VK 2-67/14; Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 21).
  • VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18

    Gewährung eines Abzugsbetrages als Zuschlagskriterium im Vergabeverfahren

    Im Übrigen stellt sich die Frage, ob eine Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers, die dieser allein deshalb weglässt oder aufstellt - worin de facto kein Unterschied besteht -, damit der Wettbewerbsvorteil eines (Monopol-)Bieters nivelliert, gleichzeitig aber der Wettbewerb für andere Bieter eröffnet werde, überhaupt gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen kann und es nicht vielmehr zu begrüßen ist, wenn der öffentliche Auftraggeber Vorgaben am Wettbewerbsgrundsatz orientiert dahingehend anlegt, dass ein offener und weiter Wettbewerb ermöglicht wird, der allen nicht nur die generelle Chance auf Teilnahme eröffnet, sondern darüber hinaus auch auf eine erfolgreiche Teilnahme (so: VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

    Es ist zwar nicht Aufgabe eines öffentlichen Auftraggebers, bestehende Wettbewerbsunterschiede der Marktteilnehmer auszugleichen oder zu nivellieren (VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

    Ungeachtet dessen ist aber im Ausgangspunkt festzustellen, dass es grundsätzlich in der Autonomie eines Auftraggebers liegt, mit dem Aufstellen von Vorgaben oder Wertungskriterien oder mit dem Unterlassen der Aufstellung von Vorgaben zu definieren, was dem Auftraggeber wichtig ist und wo er Prioritäten setzt (VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

  • OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Verg 4/18

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Ein Auftraggeber ist nicht gehalten, grundsätzlich sachgerechte Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass bestehende Wettbewerbsvorteile ausgeglichen oder nivelliert werden (BKartA, Beschluss vom 24. September 2014 - VK 2 - 67/14, juris Rn. 100).
  • VK Thüringen, 24.04.2019 - 250-4003-9926/2019-E-001-J

    Müssen Optionen gewertet werden?

    Dies ist sehr wohl ein erheblicher Anreiz dafür, trotz Nichtberücksichtigung in der Wertung gute Preise für die Optionsjahre anzubieten (2. VK Bund, B. v. 24.09.2014 - Az.: VK 2 - 67/14).".
  • VK Niedersachsen, 10.07.2020 - VgK-12/20

    Ausschreibung von Postdienstleistungen in 4 Losen im offenen Verfahren

    Das OLG Celle hat betont, dass ein Auftraggeber zwar nicht gehalten sei, grundsätzlich sachgerechte Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass bestehende Wettbewerbsvorteile ausgeglichen oder nivelliert werden (VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014 -VK 2 -67/14).
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